VITIS - „Stessa“ führt zur Anklagebank: Körperverletzung - NÖN.at

2022-06-25 01:01:07 By : Ms. Anne Kuang

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Geduld ist bei Verhandlungen im Bezirksgericht zeitweise für alle Beteiligten gefragt: Ein wegen zweifacher Körperverletzung Angeklagter fehlt am vorigen Donnerstag bei der Fortsetzung der Hauptverhandlung in Waidhofen. Der Richter ruft ihn an, wo er denn sei, und der 22-Jährige setzt sich schnell ins Auto: Er habe den Termin verwechselt.

Der Prozess startet mit einer fast einstündigen Verspätung: Dem 22-Jährigen wird einerseits vorgeworfen, im August 2020 eine junge Frau in einem Waidhofener Lokal gestoßen und verletzt zu haben. Das streitet der Beschuldigte ab: Er habe sie hinausgeschoben, weil Sperrstunde war; sie habe sich fallen gelassen. Der Angeklagte aus der Nähe von Waidhofen hat zudem im Oktober 2019 einen Mann in Vitis gestoßen, wie er zugibt. Er glaube allerdings nicht, dass dieser verletzt gewesen sei; er habe ihn am nächsten Tag beim Holzschneiden gesehen.

Die junge Frau nimmt ihre Aussage bei der Polizei zurück: Kerninhalt war, dass sie nach dem Stoß Prellungen erlitten habe. „Ich war damals ang’soffen, ich kann mich nicht erinnern“, sagt sie bei der Verhandlung. Sie wisse auch nicht, ob sie verletzt gewesen sei; im Krankenhaus hat sie sich nicht behandeln lassen. Ob sie Schmerzen gehabt habe, fragt die Staatsanwältin: „Nein“, lautet die Antwort.

„Ich habe sehr wohl einen Streit mit den beiden mitbekommen“, schildert indes der Barbesitzer, bei dem der 22-Jährige beschäftigt ist. Es sei kurz vor der Sperrstunde gewesen, sein Mitarbeiter habe die „sehr betrunkene“ Frau gebeten, das Lokal zu verlassen. „Er hat sie bei der Hand genommen und Richtung Ausgang gebeten, eine Handgreiflichkeit habe ich nicht gesehen.“

Der zweite Stoß betrifft einen Mann, der um eine abgesonderte Einvernahme bittet. Er wolle den Angeklagten nicht sehen, dieser wird von einem Mitarbeiter des Gerichts nach draußen begleitet. „Er hat meine Frau immer wieder belästigt“, schildert anschließend der Zeuge. „Ich habe ihn darauf angesprochen.“ Er könne Konflikte mit Worten lösen, musste dann aber schließlich zu dem Angeklagten sagen: „Schau, dass du wieder nüchtern wirst, dann reden wir.“ Der 22-Jährige habe ihn dann einen „Stessa“ gegeben, sodass er mit der Schulter auf dem Türstock landete. Er habe Abschürfungen und starke Prellungen erlitten.

Richter Lukas Beran hält ihm vor, dass der 22-Jährige ihn beim Holzschnitt gesehen haben: Das sei nicht am nächsten Tag gewesen, sagt der Zeuge. Er bestreitet zudem, dass der 22-Jährige eine Aussprache gesucht habe. Der Zeuge ist am nächsten Tag ins Krankenhaus gefahren, weil ihm die Schulter weh getan habe. Er schließt sich als Privatbeteiligter mit 250 Euro Schmerzensgeld dem Verfahren an.

Der Angeklagte bleibt bei seiner Aussage und wird in einem Anklagepunkt schuldig gesprochen: Er erhält wegen des Stoßes gegen den Mann in Vitis eine dreimonatige, bedingte Haftstrafe (Probezeit: drei Jahre) und muss binnen 14 Tage die 250 Euro zahlen.

„Sie waren an sich geständig“, begründet Richter Beran. „Ich glaube Ihnen, dass sie ihn nicht verletzen wollten, und es mag sein, dass Sie ihn beim Holzschneiden gesehen haben.“ Die ärztliche Bestätigung des Landesklinikums Gmünd macht die Verletzung deutlich, sehr wahrscheinlich sei, dass dies beim Stoß passiert ist. Erschwerend kommen zwei einschlägige Vorstrafen hinzu. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr.

Freigesprochen ist der 22-Jährige vom Vorwurf des August-Vorfalls in Waidhofen: „Ich glaube Ihnen und Ihren Ausführungen“, erklärt der Richter. Die Zeugin könne sich zudem nicht erinnern: „Das ist ein ganz klarer Freispruch.“ Der Richter wisse, dass der 22-Jährige in seinem Job wohl öfter mit solchen Problemen konfrontiert sei: Eine weitere bedingte Strafe wird wohl nicht mehr möglich sein, er soll Vorsicht walten lassen.

Der 22-Jährige nimmt das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel.

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